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BVfK-Wochenendticker
3. April 2021
aktuell – anspruchsvoll – authentisch
*** exklusiv für BVfK-Mitglieder ***

Sie wissen nicht was sie tun – gilt nicht nur für James Dean

Modifiziertes Gewährleistungsrecht: Einer von 89 Tagesordnungspunkten

Abnicken wie in lupenreinen Demokratien

BVfK und Mitglieder werden das Beste daraus machen

Zu den Erfolgsaussichten rechtlicher Schritte gegen die Corona-Beschränkungen des Kfz-Handels

Zwischenstand zur BVfK-Kampagne gegen die Novelle des Gewährleistungsrechts

BVfK-DIGITAL: Das Projekt „BVfK-Qualitätshändler-Webseiten“

Aufruf zum Boykott des Fahrzeughandels in Corona-Zeiten? BVfK-Rechtsabteilung unterbindet missverständliche Äußerungen eines Landkreises

Autorechtstag Aktuell: Aktuelle Rechtsprechung des VI. Zivilsenats zum Verkehrsrecht und zur Herstellerhaftung wegen Abgasmanipulationen

Alle BVfK-Corona-Infos im Mitgliederbereich der BVfK-Webseite

Sehr geehrte BVfK-Mitglieder,

was haben unsere Volksvertreter und James Dean gemeinsam? Es gilt: „Denn sie wissen nicht was sie tun.“ Bei James Dean war es nur Fiktion, mithin Titel und Inhalt eines seiner Filme, bei den Volksvertretern scheint es Wirklichkeit zu sein, zumindest im Zusammenhang mit dem modifizierten Gewährleistungsrecht.

Was beide auch noch unterscheidet: Solche Abgeordneten, welche fleißig Gesetzte verabschieden, die vermeintlich Verbraucher und Umwelt schützen sind meist keine Autofans und haben daher nicht das Zeug, zur Legende zu werden. Das gilt jedoch für James Dean und sein Auto, einem legendären Porsche 356 Spyder, in dem er in jungen Jahren tödlich verunglückte, gleichermaßen. Den Schauspieler gab es jedoch nur einmal, den Fünfzigerjahre-Sportwagen jedoch in Serie und daher lebt dieser nicht nur in Erinnerungen fort, sondern auch als inzwischen hochbezahlter Oldtimer, oder etwas günstiger als Replica. Beim Handeln mit Nachbauten gilt es übrigens äußerst vorsichtig zu sein, denn das mögen die Hersteller, denen die Markenrechte gehören, gar nicht. Daher besser vorher mal bei der BVfK-Rechtsabteilung nachfragen, bevor man einen Nachbau ohne die Zustimmung des Herstellers zum Verkauf anbietet. Das spart meist teure Verfahren.

Unseren Volksvertretern kann man nicht vorwerfen, sie würden sich keine Mühe geben, doch wenn sie an einen Tag, neben dem modifizierten Gewährleistungsrecht, noch 88 weitere Tagesordnungspunkte behandeln müssen, werden sie wohl kaum in der Lage sein, sich jeder Frage mit der gebotenen Gründlichkeit zu widmen. Das erklärt zwar den leichtfertigen Umgang, rechtfertigt ihn jedoch nicht. Denn von außen betrachtet ist die Tatsache, dass Gesetze zu Stande kommen, ohne dass diejenigen, die darüber abstimmen, genau wissen, was sie da gerade tun, skandalös.

Das wirft zwangsläufig die Frage auf, wo denn eigentlich der Unterschied zwischen dem demokratischen System in Deutschland und „lupenreinen“ wie in Moskau oder dem ähnlich funktionierenden in Peking liegt? Man nickt ab, was vorgelegt wird. Doch wir sind nicht in Russland oder China und daher werden wir bis zur endgültigen Verabschiedung des Gesetztes Rabatz machen. Dies natürlich sachlich und qualifiziert. Wenn es auch richtig ist, dass es recht spät ist, um noch etwas zu ändern, so wollen wir doch jede Chance nutzen. Und auch einen Beitrag dazu leisten, dass man zukünftig etwas kritischer und genauer hinschaut, bevor man etwas verabschiedet, was im Grunde genommen niemanden nützt, aber allen schadet.

Eines ist allerdings auch gewiss: Der BVfK und seine Mitglieder werden mal wieder das Beste daraus machen, denn nur mit hoher Professionalität und der optimalen Unterstützung Ihres Bundesverbandes wird es möglich sein, die verbleibenden lukrativen Nischen zu nutzen.

In diesem Sinne alles Gute für Ihren Autohandel und schöne Ostertage!

Ihr
Ansgar Klein
Geschäftsführender Vorstand
Bundesverband freier Kfz-Händler BVfK e.V.



Feedback gerne an: vorstand@bvfk.de
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Zu den Erfolgsaussichten rechtlicher Schritte gegen die Corona-Beschränkungen des Kfz-Handels

Infolge der erneut drohenden und teilweise bereits realisierten Verschärfungen der Beschränkungen des Einzelhandels hat der BVfK abermals die Erfolgsaussichten eines rechtlichen Vorgehens gegen die Corona-Maßnahmen geprüft. Es mag paradox klingen, aber selbst ein erfolgreich geführtes Eilverfahren dürfte im Ergebnis voraussichtlich nicht zur unbeschränkten Öffnung des Kfz-Handels im jeweiligen Bundesland führen. Diese Erfahrung musste zuletzt in Nordrhein-Westfalen und Baden-Württemberg gemacht werden.
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Zwischenstand zur BVfK-Kampagne gegen die Novelle des Gewährleistungsrechts

Der BVfK und seine Mitglieder setzen sich gegen die geplante Verschärfung des Gewährleistungsrechts zur Wehr. Im letzten BVfK-Wochenendticker vom 27. März 2021 ist bereits angekündigt worden, dass es der BVfK nicht bei der Stellungnahme zum Gesetzesentwurf, dem Brandbrief an den Bundesrat und der entsprechenden Öffentlichkeitsarbeit belassen wird. In dieser Woche hat man Taten folgen lassen.
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BVfK-DIGITAL: Das Projekt Qualitätshändler-Webseiten

BVfK-DIGITAL: Das Projekt „BVfK-Qualitätshändler-Webseiten“

Mit den neuen Qualitätshändlerwebseiten ist es uns gelungen, jedem BVfK-Mitglied eine moderne Händlerwebseite anbieten zu können, die in der Basisversion kostenlos, also im Mitgliedsbeitrag enthalten ist. Das Ziel: Alle BVfK-Mitglieder sollen über eine eigene Internetpräsenz verfügen. Suchmaschinen-optimiert und mit eigenem Ankauf-Tool. Ein weiterer großer Schritt in die Unabhängigkeit. Innerhalb der ersten 4 Monate nach dem Launch der neuen Seiten konnten wir nunmehr bereits rund 100 BVfK-Händlerwebseiten erfolgreich ins Netz bringen. Sogar individuelle Anpassungen an Inhalt und Design sind möglich.
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Boykott

Aufruf zum Boykott des Fahrzeughandels in Corona-Zeiten? BVfK-Rechtsabteilung unterbindet missverständliche Äußerungen eines Landkreises

Die Diskussionen um Sinn und Unsinn aktueller und geplanter Corona-Maßnahmen nehmen kein Ende. Während sich ein Großteil der Bevölkerung nach wie vor verständnisvoll zeigt, kommt infolge stellenweise kaum nachvollziehbarer Regierungsbeschlüsse zunehmend Unmut auf. Harter Lockdown oder Stufenplan? Click & Meet oder Click & Collect? Neue Frisur oder neue Schuhe? Mit fundierter Argumentation erscheint vieles vertretbar. Wenig plausibel erscheint allerdings eine dem BVfK kürzlich zugetragene öffentliche Äußerung einer Behörde, die vom Autohandel gänzlich abrät.
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Autorechtstag Aktuell: Aktuelle Rechtsprechung des VI. Zivilsenats zum Verkehrsrecht und zur Herstellerhaftung wegen Abgasmanipulationen

Die Rechtsprechung des VI. Zivilsenats des Bundesgerichtshofs wird seit dem letzten Jahr von den sogenannten „Diesel-Fällen“ dominiert. Hunderte von Revisionen und Nichtzulassungsbeschwerden gingen ein, die jetzt nach und nach abgearbeitet werden. Der VI. Zivilsenat befasst sich dabei zuständigkeitsbedingt vor allem mit der deliktsrechtlichen Haftung der Hersteller der Motoren bzw. Fahrzeuge, nicht mit der kaufrechtlichen Haftung der Verkäufer. Unter welchen Voraussetzungen haften die Hersteller? Und unter welchen nicht?
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Alle BVfK-Corona-Infos im Mitgliederbereich der BVfK-Webseite

Übersicht aller Informationen für BVfK-Mitglieder im Zusammenhang mit dem Corona-Virus
BVfK-Mitgliederinformationen und Empfehlungen zu Corona-Einschränkungen

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BVfK-Jahreskongress erneut verschoben

Der für den 1. Mai geplante große BVfK-Jahreskongress muss erneut verschoben werden, da die Stadt Bonn die parallele Großveranstaltung „Rhein in Flammen“ coronabedingt abgesagt hat. Es soll nun im September nach einem neuen Termin gesucht werden.
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14. Deutscher Autorechtstag
31.Mai - 1. Juni 2021

Der nächste Deutsche Autorechtstag findet am 31. Mai und 1. Juni 2021 statt. Lassen Sie sich hier vormerken. > hier vormerken
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